
Die Incoterms definieren die Transportkostenverteilung zwischen Verkäufer und Käufer und legen den Ort des Gefahrenübergangs vom Verkäufer auf den Käufer fest. Sie legen fest wer Dokumente zu besorgen hat und ab welchem Punkt die Sorgepflicht vom Verkäufer an den Käufer übergeht. Incoterms sind erst verbindlich wenn sie ausdrücklich und vertraglich vereinbart wurden. Vertragliche Sonderbestimmungen haben Vorrang gegenüber Incoterms. Unsere Darstellungen und Beschreibungen dienen lediglich als Übersicht. Die genauen Inhalte und Klauseln sollten vor der vertraglichen Verwendung geprüft werden.
(Ex works) – Gruppe E (Abholklausel) EXW ist die für den Exporteur günstigste Klausel. Er stellt die Ware zum vereinbarten Zeitpunkt auf seinem Gelände bereit und hat damit seine Pflichten aus dem Kaufvertrag erfüllt. Ab diesem Ort gehen alle Transportkosten, Risiken und Abgaben (z.B. Zölle) auf den Käufer über.
(Free carrier) – Gruppe F (Haupttransport zahlt Käufer) Der Verkäufer muss die Ware zur Ausfuhr freimachen und bis zum vereinbarten Ort liefern. Bis zu diesem Ort trägt er alle Kosten die mit dem Transport verbunden sind und auch alle Risiken. Sollte der vereinbarte Ort beim Verkäufer liegen, muss er die Ware auch verladen.
(Free alongside ship) – Gruppe F (Haupttransport zahlt Käufer) Der Verkäufer liefert die Ware bis zur Längsseite des Schiffes, im benannten Verschiffungshafen. Ab diesem Ort gehen alle Transportkosten und Risiken auf den Käufer über. Der Verkäufer muss die Ware zur Ausfuhr freimachen.
(Free on board) – Gruppe F (Haupttransport zahlt Käufer) Der Transportkosten-, Risikoübergang findet an der Ladekante (Reling) des Schiffes im benannten Verschiffungshafen statt. Der Verkäufer muss die Ware zur Ausfuhr freimachen.
(Cost and Freight) – Gruppe C (Haupttransport zahlt Verkäufer) Der Verkäufer trägt die Transportkosten bis zum Bestimmungshafen. Der Risikoübergang findet jedoch (wie bei FOB) an der Schiffreling statt. Der Verkäufer hat die Ware zur Ausfuhr frei zu machen.
(Cost, insurance and Freight) – Gruppe C (Haupttransport zahlt Verkäufer) Der Verkäufer trägt die Transportkosten bis zum Bestimmungshafen und hat die Waren zur Ausfuhr frei zu machen. Er hat eine Versicherung gegen die von ihm zu tragenden Risiken einzudecken und deren Kosten zu tragen.
(Carriage paid to) – Gruppe C (Haupttransport zahlt Verkäufer) Der Verkäufer trägt die Transportkosten bis zum vertraglich vereinbarten Bestimmungsort. Das Transportrisiko geht bei der Übernahme durch den ersten Frachtführer an den Käufer über. Der Verkäufer hat die Ware zur Ausfuhr frei zu machen.
(Carriage and insurance paid to) – Gruppe C (Haupttransport zahlt Verkäufer) CIP entspricht weitestgehend CPT, jedoch hat der Verkäufer eine Transportversicherung zu besorgen und auch zu bezahlen. (Mindestdeckung).
(Delivered at frontier) – Gruppe F (Ankunftsklauseln) Der Verkäufer trägt die Transportkosten, Transportrisiken bis zur vereinbarten Grenze. Die Ware wird nicht entladen und verbleibt auf Transportmittel des Verkäufers. Der Verkäufer muss die Ware zur Ausfuhr freimachen.
(Delivered ex ship) – Gruppe F (Ankunftsklauseln) Der Verkäufer stellt die Ware im Bestimmungshafen zur Verfügung und hat die Transportkosten und Transportrisiken bis zur Entladung zu tragen. Er hat die Ware zur Ausfuhr frei zu machen.
(Delivered ex quay) – Gruppe F (Ankunftsklauseln) Der Verkäufer stellt die Ware im Bestimmungshafen zur Verfügung und trägt die Kosten und das Transportrisiko bis die Ware entladen ist. Die Importfreimachung wird durch den Käufer getragen.
(Delivered duty unpaid) – Gruppe F (Ankunftsklauseln) Die Ware wird zu Lasten des Verkäufers unverzollt und ohne Entladung an den vereinbarten Bestimmungsort geliefert. Der Verkäufer trägt das Transportrisiko bis zu diesem Ort. Ab dort gehen Kosten und Transportrisiko auf den Käufer über.
(Delivered duty paid) – Gruppe F (Ankunftsklauseln) Der Verkäufer trägt alle Transportkosten und Transportrisiken bis zum benannten Bestimmungsort. Er kommt ebenfalls für die Freimachung zur Einfuhr und anfallende Einfuhrabgaben des Bestimmungslandes auf.